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Nach der EU-Lebensmittel Informationsverordnung: |
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a. |
Gluten haltige Getreide ( d.h. Weizen, Dinkel, Roggen, Gerste, Hafer oder deren Hybridstämme sowie daraus hergestellte Erzeugnisse |
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b. |
Krebstiere und daraus hergestellte Erzeugnisse |
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c. |
Eier und daraus hergestellte Erzeugnisse |
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d. |
Fische und daraus hergestellte Erzeugnisse |
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e. |
Erdnüsse und daraus hergestellte Erzeugnisse |
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f. |
Sojabohnen und daraus hergestellte Erzeugnisse |
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g. |
Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse |
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h. |
Schalenfrüchte d.h. : Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pekannüsse, Paranüsse, Pistazien, Makadamianüsse, und daraus hergestellte Erzeugnisse |
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i. |
Sellerie und daraus hergestellte Erzeugnisse |
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j. |
Senf und daraus hergestellte Erzeugnisse |
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k. |
Sesamsamen und daraus hergestellte Erzeugnisse |
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l. |
Lupinen und daraus hergestellte Erzeugnisse |
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m. |
Weichtier z:B. Schnecken Tintenfisch Austern |
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n. |
Schwefeldioxid und Sulphite als SO₂ angegeben |